Endlich für alle gefährdeten Säuglinge!

Ab dieser Saison (1.Oktober 2024 bis 31. März 2025) können alle Neugeborenen und Säuglinge, die ab dem 01.April 2024 geboren wurden mit einem Antikörper gegen den gefährlichen RS-Virus geschützt werden. Dies erfolgt mit einer einmaligen i.m. Injektion in den Oberschenkel ähnlich einer Impfung und reduziert massiv das Risiko  im 1. Lebensjahr stationär in einer Klinik behandelt werden zu müssen.

Für genauere Informationen lesen Sie hierzu bitte auch das Infoblatt  https://www.grimma-kinderarzt.de/media/aktuelles/Beyfortus_-_RSV.pdf .

Wir bieten diese Antikörperinjektion für alle an, die nach dem 31.März 2024 geboren wurden und noch keine Injektion z.B. in der Geburtsklinik erhalten haben. Melden Sie sich bitte hierfür bei uns an. Wir erstellen dann ein Rezept, da der Antikörper aktuell individuell beschafft werden muss.

 

Achtung Praxis geschlossen!

- 10.12.24 -> nachmittags geschlossen; Vertretung übernehmen z.B. Frau Dr. Vogel, Fr. Dr. Hegemann, Dr. Sachse

- 23.12.24 -> nachmittags geschlossen

- 30.12.24 -> nachmittags geschlossen

Bitte melden Sie sich in der Vertretungspraxis immer telefonisch an.

 

 

Kontakt !!

Für Terminabsagen oder Rezeptwünsche für Folgerezepte oder andere Folgeverordnungen können Sie uns gern auch per E-Mail kontaktieren unter:

j . streidl @ grimma - kinderarzt . de

Bitte beachten Sie, dass dies nur mit bereits im aktuellen Quartal eingelesener Chipkarte für unsere Patientenn möglich ist!

 

 

 

! Keine Kita-Tauglichkeitsuntersuchungen mehr seit 01.08.23 notwendig !

Mit dem neuen Sächsischen Kita-Gesetz entfällt die sogenannte »Kita-Tauglichkeitsuntersuchung«.

Entsprechende Informationen und Dokumente (zum herunterladen) können Sie nachlesen unter :

https://www.bildung.sachsen.de/blog/index.php/2023/08/02/neues-kita-gesetz-zieht-pflichten-fuer-eltern-nach-sich/ 

Sie haben 2 Varianten:

1. Unter  https://www.grimma-kinderarzt.de/media/aktuelles/Elternerklaerung.pdf finden Sie ein Formular, welches Sie selbst  ausfüllen und mit dem Impfausweis in der Kita vorgelegen können (kostenfrei). Als Nachweis für die durchgeführte U6-Untersuchung vor dem 1. Kita-Besuch genügt dem Kindergarten die Vorlage des Gelben Vorsorgeheftes bzw. die abgestempelte Einlegekarte.

oder

2. Unter  https://www.grimma-kinderarzt.de/media/aktuelles/Nachweis_ueber_die_aerztliche_Untersuchung_und_Impfberatung_fuer_Aufnahme_in_Kita_Arztauskunft.pdf finden Sie das Formular, welches wir für Sie ausfüllen können (gegen Gebühr: 5€, wenn parallel eine Vorsorgeuntersuchung stattfindet oder 17€, wenn Ihr Kind extra dafür untersucht werden muss).